Satzung der Johannes-Brahms-Musikschule

Musikschule für Detmold, Blomberg, Horn-Bad Meinberg

vom 06.07.2021 (hier folgt das Datum der Unterschrift des Bürgermeisters)

Aufgrund des § 7 und des § 41 Abs. 1 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW S. 916) geändert worden ist, und des § 25 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Oktober 1979 (GV. NRW. S. 621 / SGV. NRW. 202), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b) geändert worden ist, hat der Rat der Stadt Detmold in seiner Sitzung am 24.06.2021 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Name, Rechtsstellung

Die Musikschule führt den Namen „Johannes-Brahms-Musikschule für Detmold, Blomberg, Horn-Bad Meinberg”. Sie ist eine nicht rechtsfähige Einrichtung der Stadt Detmold.

§ 2 Aufgabe

Die Musikschule ist eine öffentliche Bildungs- und Kultureinrichtung der sie tragenden Kommunen, die Elemente der außerschulischen Jugendbildung, der schulischen Bildung und der Weiterbildung in sich vereint und Aufgaben der Kunst- und Kulturpflege erfüllt.
Sie dient der möglichst früh einsetzenden und umfassenden musikalischen Ausbildung mit elementaren, vokalen, instrumentalen und musiktheoretischen Fächerangeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Sie fördert im Hinblick auf eine musikalische Breitenbildung das Musikinteresse und Musikverständnis, bietet differenzierte Möglichkeiten des gemeinsamen Musizierens in größtmöglicher stilistischer Breite und fördert das Laien- und Liebhabermusizieren. Sie betreibt Begabtenfindung und -förderung und führt eine Studienvorbereitende Ausbildung durch.
Die Ausbildung erfolgt nach dem Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM).

§ 3 Dienstaufsicht, Verwaltung

Die Musikschule untersteht der Dienstaufsicht und der Organisationsbefugnis des*r Bürgermeister*in der Stadt Detmold. Der*Die Bürgermeister*in erlässt zur Regelung der Schulorganisation eine Schulordnung.

§ 4 Schulleitung

Die Musikschule wird durch eine*n hauptamtliche*n Pädagog*in geleitet. Sie*Er ist für den innerdienstlichen Schulbetrieb nach Maßgabe der Schulordnung verantwortlich.

§ 5 Mitwirkung der Gemeinden durch den Beirat der Musikschule

(1) Für die Musikschule wird ein Beirat gebildet. Die beteiligten Gemeinden entsenden in diesen Beirat 10 Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger*innen bzw. sonstige fachkundige Personen nach folgendem Schlüssel:

Stadt Detmold    6
Stadt Blomberg    2
Stadt Horn-Bad Meinberg    2

Für jedes Mitglied ist ein*e Stellvertreter*in zu benennen. Die*Der Vorsitzende der Schulpflegschaft nimmt beratend an den Sitzungen des Beirates teil.

(2) Die Beiratsmitglieder aus den Trägerkommunen wählen aus ihrer Mitte eine*n Vorsitzende*n und eine*n Stellvertreter*in.

(3) Der Beirat hat für alle nach der GO übertragbaren Angelegenheiten, welche die Musikschule betreffen, Entscheidungsbefugnis.
Entscheidungen, die gemäß § 41 GO dem Rat oder einem Fachausschuss vorbehalten sind, bereitet der Beirat vor.

(4) Die Hauptverwaltungsbeamt*innen bzw. die mit den Angelegenheiten der Musikschule betrauten Bediensteten der beteiligten Gemeinden und die Schulleitung sind berechtigt und ggf. verpflichtet, an den Sitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.

(5) Der Beirat tritt jährlich mindestens zweimal zu Sitzungen zusammen.

§ 6 Schulgemeinde, Schulpflegschaft

(1) Die Schulgemeinde wird gebildet durch die Eltern oder den bzw. die gesetzlichen Vertreter*innen minderjähriger Schüler*innen sowie durch die volljährigen Schüler*innen.
Mindestens einmal jährlich lädt die Schulleitung zu einer Schulgemeindeversammlung ein. Die Einladung (zur Schulgemeindeversammlung) erfolgt per Aushang in der Musikschule und einer Pressemitteilung unter der Angabe der Tagesordnung sowie Ort und Zeit der Sitzung mindestens zwei Wochen vor der jeweiligen Versammlung. In der Schulgemeindeversammlung haben die Erziehungsberechtigten für das/die minderjährige/n Kind/er gemeinsam eine Stimme ebenso wie jede*r volljährige Schüler*in.

(2) Die Schulgemeindeversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren den*die Vorsitzende*n, den*die Stellvertreter*in sowie weitere 6 Mitglieder der Schulpflegschaft. Mitglieder der Schulgemeinde aus allen beteiligten Gemeinden sollten möglichst ebenso in der Schulpflegschaft vertreten sein wie die Mitglieder der unterschiedlichen Unterrichtsbereiche.

Die Schulgemeindeversammlung hat das Recht,

a) von der Schulpflegschaft Auskunft über ihre Tätigkeit zu verlangen,
b) sich über alle wichtigen Musikschulangelegenheiten zu informieren.

(3) Die Schulpflegschaft ist zu grundsätzlichen Angelegenheiten der Musikschule zu hören, insbesondere

a) vor einer Festsetzung der Höhe der Gebühren,
b) vor einer Festsetzung der Höchstzahl der Schüler*innen oder der Jahreswochenstunden,
c) zu grundsätzlichen Fragen der Musikschulplanung.

(4) Die Schulpflegschaft kann sich in allen Angelegenheiten, welche die Schüler*innen oder die Erziehungsberechtigten betreffen, mit Fragen und Vorschlägen an die Musikschule wenden und jederzeit Auskunft über die Musikschule verlangen.

(5) Die Schulpflegschaft kann bei der Musikschule die Einberufung einer Schulgemeindeversammlung, schriftlich unter Angabe der zu behandelnden Themen, beantragen.
 
(6) Ein Mitglied scheidet aus der Schulpflegschaft aus, sobald es bzw. sein Kind nicht mehr Schüler*in der Musikschule ist. Bei der nächsten Schulgemeindeversammlung wird per Nachwahl ein neues Mitglied bestimmt.

(7) Die Schulpflegschaft wird für zwei Jahre gewählt. Sie übt ihre Tätigkeit nach Ablauf der Wahlzeit bis zur Wahl der neuen Pflegschaft aus.

§ 7 Gebühren

Der Unterricht an der Musikschule ist gebührenpflichtig. Näheres regelt eine vom Rat der Stadt Detmold zu erlassende Gebührenordnung.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Adresse:
Woldemarstraße 23
32756 Detmold

Telefon:
05231/ 926900

Fax:
05231/ 926901

E-Mail:
johannes-brahms-musikschuledetmold.LOESCHE_DIES.de

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag: 11:00 - 15:00 Uhr

Freitag: geschlossen