Die Schulpflegschaft

 

Aufgaben der Schulpfegschaft:

Die Schulgemeinde wird gebildet durch die Eltern oder den bzw. die gesetzlichen Vertreter minderjähriger Schülerinnen und Schüler sowie die volljährigen Schülerinnen und Schüler der Johannes-Brahms-Musikschule.

Mindestens einmal jährlich lädt die Schulleitung zu einer Schulgemeindeversammlung ein. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung sowie Ort und Zeit der Sitzung mindestens zwei Wochen vor der jeweiligen Versammlung. In der Schulgemeindeversammlung haben die Erziehungsberechtigten für das/die minderjährige/n Kind/er gemeinsam eine Stimme ebenso wie jede/r volljährige Schülerin/Schüler.


Die Schulgemeindeversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren die/den Vorsitzende/-n, die Stellvertreterin/den Stellvertreter sowie weitere 6 Mitglieder der Schulpflegschaft. Mitglieder der Schulgemeinde aus allen beteiligten Gemeinden sollten möglichst ebenso in die Schupflegschaft vertreten sein wie die Mitglieder der unterschiedlichen Unterrichtsbereiche.

Die Schulgemeindeversammlung hat das Recht,
a) von der Schulpflegschaft Auskunft über ihre Tätigkeit zu verlangen,
b) sich über alle wichtigen Musikschulangelegenheiten zu informieren.

Die Schulpflegschaft ist zu grundsätzlichen Angelegenheiten der Musikschule zu hören, insbesondere

a) vor einer Festsetzung der Höhe der Gebühren,
b) vor einer Festsetzung der Höchstzahl der Schülerinnen /Schüler oder der Jahreswochenstunden,
c) zu grundsätzlichen Fragen der Musikschulplanung.

Die Schulpflegschaft kann sich in allen Angelegenheiten, welche die Schülerinnen/Schüler oder die Erziehungsberechtigten betreffen, mit Fragen und Vorschlägen an die Musikschule wenden und jederzeit Auskunft über die Musikschule verlangen

Die Schulpflegschaft kann bei der Musikschule die Einberufung einer Schulgemeindeversammlung schriftlich unter Angabe der zu behandelnden Themen beantragen.

Ein Mitglied scheidet aus der Schulpflegschaft aus, sobald es bzw. sein Kind nicht mehr Schülerin/Schüler der Musikschule ist. Bei der nächsten Schulgemeindeversammlung wird per Nachwahl ein neues Mitglied bestimmt.

Die Schulpflegschaft wird für zwei Jahre gewählt. Sie übt ihre Tätigkeit nach Ablauf der Wahlzeit bis zur Wahl der neuen Pflegschaft aus.

 

 

Adresse:
Woldemarstraße 23
32756 Detmold

Telefon:
05231/ 926900

Fax:
05231/ 926901

E-Mail:
johannes-brahms-musikschuledetmold.LOESCHE_DIES.de

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag: 11:00 - 15:00 Uhr

Freitag: geschlossen