Stand:28.09.2020
Corona-Regeln in der Johannes-Brahms-Musikschule:
Das Betreten des Musikschulgebäudes ist nur den Schüler*innen für die Unterrichtszeit gestattet (in Ausnahmefällen mit einer Begleitperson)
Eingang ist der Haupteingang von der Parkplatzseite
Mundschutzpflicht im Musikschulgebäude (Ausnahme: in den Bläser-Unterrichtsräumen)
Desinfektion der Hände vor dem Unterricht
Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern
Betreten des Unterrichtsraums erst nach Aufforderung
Einhalten der Abstandsregeln auch im Unterrichtsraum
Pünktlicher Beginn + Ende des Unterrichts
Dokumentation der Anwesenheiten über die Anwesenheitsliste
Ausgang : vom 1. und 2. Obergeschoss → über die Fluchttreppe
aus dem Untergeschoss → durch die Kellertüren
aus der Aula → Notausgang Aula
Was passiert wenn ein Kind Krankheitssymptome zeigt:
Keinen Zugang in die Musikschule haben Personen, die positiv auf Corona getestet wurden oder als positiv eingestuft sind oder sich in Quarantäne befinden.
Auch anderweitig erkrankten Schüler*innen ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht erlaubt. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, den Unterricht in solchen Fällen nicht zu erteilen.
Das Gleiche gilt für Lehrkräfte.