Corona-Regeln in der Johannes-Brahms-Musikschule:
Das gilt ab dem 4. April 2022:
- weiterhin Mundschutzpflicht im Musikschulgebäude; gilt auch im Unterrichtsraum, wenn ein Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
- Eingang ist der Haupteingang von der Parkplatzseite.
- Desinfektion der Hände vor dem Unterricht.
- Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern.
- Betreten des Unterrichtsraums erst nach Aufforderung.
- Ausgang : vom 1. und 2. Obergeschoss → über die Fluchttreppe
aus dem Untergeschoss → durch die Kellertüren
aus der Aula → Notausgang Aula
Was passiert wenn ein Kind Krankheitssymptome zeigt:
Keinen Zugang in die Musikschule haben Personen, die positiv auf Corona getestet wurden oder als positiv eingestuft sind oder sich in Quarantäne befinden.
Auch anderweitig erkrankten Schüler*innen ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht erlaubt. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, den Unterricht in solchen Fällen nicht zu erteilen.
Das Gleiche gilt für Lehrkräfte.